02/2016 – Fachchinesisch leicht gemacht
Häufig beschreibt der Architekt seinen architektonischen Anspruch nach nicht sichtbaren Bändern mit der Forderung nach verdeckten Beschlägen. Ist das Richtig?
Holzfenster mit bandseitig verdeckt liegenden Lagerstellen
Die Beschlaghersteller unterscheiden jedoch nach aufliegenden und verdeckt liegenden Verschlussteilen der Beschläge (Getriebe, Falzhebel) und der Ausführung der Lagerstellen (Ecklager oder Bänder). Da bei allen modernen Beschlagssystemen die Verschlussteile der Beschläge immer verdeckt liegen unterscheiden die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen (ZTV) des Fenster- und Fassadenverbandes für die Ausschreibungen nur noch die Ausführungsart der Lagerstellen.
Auszug aus der aktuellen bei uns abzufordernden ZTVs für ihre Ausschreibung:
Werden über die Leistungsbeschreibung im Flügelfalz eingebaute Dreh-/Drehkipp-Beschläge vorgegeben, ist vom Ausschreibenden die vorgesehene Ausführungsmöglichkeit vorzugeben:
Bandseite sichtbar (aufliegende Lagerstellen)
Beschläge, bei denen alle blendrahmenseitigen Lagerstellen am geschlossenen Flügel sichtbar sind. In der Regel sind dabei auch die korrespondierenden, flügelseitigen Lagerbauteile zumindest teilweise sichtbar.
Bandseite verdeckt (verdeckt liegende Lagerstellen)
Beschläge, bei denen alle blendrahmenseitigen Lagerstellen am geschlossenen Flügel nicht sichtbar sind.
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